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Muss mein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Spanien angemeldet werden?

Von Armin Gutschick & Anja Sämann-Gutschick

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Veröffentlicht in Ibicasa Magazine am 15/02/2025 Sharing Link

Wer auf Ibiza eine Immobilie erwirbt, braucht in der Regel ein Auto und da liegt es nahe, ein Fahrzeug aus dem Heimatland mitzubringen. Wer allerdings mit einem solchen Auto auf Ibiza herumfährt, sollte aus folgenden Gründen an eine Ummeldung denken: Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind in jedem EU-Land nur für eine vorübergehenden Aufenthaltsdauer wie eine Urlaubs- oder Dienstreise erlaubt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es gibt in der EU weder eine gesetzliche Regelung für einen länderübergreifenden Versicherungsschutz noch ein einheitliches Kfz-Steuersystem. In jedem EU-Mitgliedsstaat dürfen langfristig nur solche Fahrzeuge auf den Straßen bewegt werden, die dort auch zugelassen und versichert sind. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern oder sogar der Zwangsstillegung des Autos rechnen.
 
Aber zu welchem Zeitpunkt genau muss man das Auto ummelden? Für diejenigen, die auf Ibiza Steuerresident sind, ist es gesetzlich untersagt, in Spanien Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu fahren (Art. 68 Real Decreto Legislativo 6/2015, 30.10.2015). Alle Steuerinländer müssen also ihr Fahrzeug in Spanien ummelden. Die Feststellung, wer steuerlich ansässig ist, beschränkt sich nicht auf formale Kriterien (wie die Anmeldung in der Gemeinde), sondern richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Zum Beispiel: Eine Mutter, deren Kinder auf Ibiza zur Schule gehen, kann kaum glaubhaft machen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland hat. Deshalb werden in Spanien gerne Fahrzeugkontrollen vor den internationalen Schulen gemacht. Bei Nichtresidenten regelt sich die Zulässigkeit des Führens eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen nach den Richtlinien des Rates der EU. Danach darf ein im Heimatland zugelassenes Fahrzeug in den anderen Mitgliedsstaaten für maximal 6 Monate vorübergehend eingeführt und genutzt werden. In dieser Zeitspanne empfiehlt es sich, eine Bescheinigung darüber zu führen, dass man Steuerresident im Heimatland ist. Nach 6 Monaten beginnt die Verpflichtung, das Auto umzumelden. 
 
Sowohl Steuerinländer als auch Nichtresidente müssen für die spanische Zulassung eines ausländischen Fahrzeuges folgende Unterlagen vorlegen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und die EU-Übereinstimmungsbescheinigung („certificado de conformidad“). Persönliche Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter eine spanische Steuernummer (NIE), sowie einen Kaufvertrag über eine spanische Immobilie vorweisen kann (Nachweis: nota simple) oder in der Gemeinde aufgrund eines Mietvertrages im Einwohnermeldeamt gemeldet ist (Nachweis: „empadronamiento“). Ist der Antragssteller nicht als Halter in den Originalpapieren eingetragen, muss eine Übertragungssteuer („Impuestos des Transmisiones Patrimoniales“) von 4 bis 8 % auf den gesetzlichen Zeitwert bezahlt werden. Dieser Wert orientiert sich an dem ursprünglichen Neupreis abzüglich der altersbedingten Wertminderung des Fahrzeugs.
 
Bekommt das Fahrzeug die technische Abnahme, müssen mit den dort ausgestellten Bescheinigungen die Steuern bezahlt werden. Wesentlicher Kostenblock im Rahmen der Ummeldung ist die Zulassungssteuer („Impuesto de matriculación“), die mit dem Formular modelo 576 bezahlt wird. Sie wird mithilfe eines staatlich festgesetzten Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung des Abgabewerts („Co2-Ausstoß“) bestimmt. Elektroautos sind davon ausgenommen. Des Weiteren muss eine jährliche Kfz-Steuer („Impuesto municipal“) bezahlt werden, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfällt.
 
Ist das alles erledigt, kann man mit den zuvor ausgestellten Unterlagen bei der regionalen Verkehrsbehörde („trafico“) das endgültige Fahrzeugpapier beantragen. Danach müssen die Kennzeichen im Nummernschild-Laden in der Nähe der Behörde gekauft werden. Erst dann kann das Fahrzeug versichert werden. Bei der gesamten Anmeldeprozedur verstreichen auf Ibiza fünf bis sechs Monate. Unsere Empfehlung lautet deshalb: Wer sich Zeit, Behördengänge und vielleicht sogar Geld bei der Besteuerung des Autos sparen will, wendet sich an einen Profi wie beispielsweise Frau Andrea Lais (E-Mail: andrea.l.ibiza@gmail.com), die seit vielen Jahren zuverlässig für unsere Mandanten ausländische Fahrzeuge ummeldet.   

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