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Ibiza wird zum Steuerparadies bei Schenkungen und Erbschaften

Von Armin Gutschick & Anja Sämann-Gutschick

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Veröffentlicht in Ibicasa Magazine am 15/10/2025 Sharing Link

Nachdem die balearische Landesregierung vor zwei Jahren bereits die Erbschaftssteuer für nahe Verwandte abgeschafft hatte, weitet sie die Reform nun auf die Schenkungsteuer aus. Das am 24. Juli 2025 veröffentlichte allgemeine Haushaltsgesetz der Balearen für 2025 sieht neben Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuer auch wichtige Änderungen bei der Schenkungssteuer vor. Die Steuerbelastung für Schenkungen im engen Familienkreis sinkt damit praktisch auf null. Allerdings sind bei Immobilientransaktionen zusätzliche Steueraspekte zu beachten.
Bereits im Juli 2023 hatten die Balearen die Erbschaftssteuer für direkte Verwandte (Eltern, Kinder, Enkel, Ehepartner) vollständig abgeschafft. Gleichzeitig wurde ein Freibetrag von bis zu 50 % für Erbschaften zugunsten entfernterer Verwandter (Geschwister, Tanten, Onkel und Neffen) eingeführt. Diese Vergünstigungen gelten sowohl für Erbschaften von Todes wegen als auch für sogenannte Schenkungen zu Lebzeiten (Erbverträge), die von Residenten und Nichtresidenten (u.a. aus Deutschland und der Schweiz) notariell beurkundet werden können.
Damals wurde die Schenkungssteuer noch beibehalten: Für „normale“ Schenkungen (ohne Erbvertrag) zwischen direkten Verwandten waren 7 % Steuer zu zahlen. Mit der Veröffentlichung des neuen Gesetzestextes, der bereits Ende Juli 2025 in Kraft trat, wird die Schenkungssteuer nun an die Erbschaftssteuer angeglichen (und liegt bei direkten Verwandten bei null). Zudem wurden Steuernachlässe für weitere Verwandtschaftsgruppen eingeführt.

Diese Steuersenkungen sehen im Detail wie folgt aus: Bei Familienangehörigen zweiten und dritten Grades (z. B. Geschwister, Onkel, Neffen) wird die Schenkungssteuer um 60 % reduziert. Der bisherige Erbschaftsteuer-Rabatt von 50 % für diese Gruppe wird ebenfalls auf 60 % erhöht. Für entfernte Verwandte (z. B. Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne) wird der bisherige Rabatt von 25 %  auf 35 % ausgeweitet und ein neuer Schenkungssteuerabzug von ebenfalls 35 % eingeführt.

Während Geldtransaktionen zwischen direkten Familienangehörigen durch die Reform steuerfrei werden, sind bei Immobilienschenkungen weitere steuerliche Aspekte zu beachten:

  1. Grundstückswert: Die Abzüge können nur geltend gemacht werden, wenn der Transaktionswert den Marktreferenzwert der Immobilie nicht um mehr als 20 Prozent überschreitet.
  2. Einkommensteuer: Bei einer Schenkung muss auf die Wertdifferenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie und dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung Einkommensteuer gezahlt werden. Bei Nichtresidenten liegt diese Einkommensteuer (Gewinnsteuer) bei 19 % auf die Nettowertdifferenz.
  3. Vorteil bei Erbschaften: Bei einer Erbschaft oder einem Erbvertrag (sogenannter pacto sucesorio) fällt diese Gewinnsteuer hingegen nicht an.
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in der EU steuerlich ansässig sind, solange der Nachlass oder die Schenkung einer Immobilie oder anderes Vermögen auf Ibiza betrifft.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Nichtresidenter erbt nach dem Tod seiner Frau im Jahr 2025 die gemeinsame Wohnung auf Ibiza. Es fallen keinerlei Erbschaftsteuern an, sofern die Immobilie korrekt im Rahmen des Marktreferenzwertes bewertet und in der Steuererklärung die balearische Regelung explizit angewendet wurde.
  • Ein Deutscher, der auf Ibiza lebt, möchte seine Finca seiner volljährigen, in Deutschland lebenden Tochter schenken. Bei korrekter Gestaltung ist die Übertragung steuerfrei, obwohl die Tochter nicht auf den Balearen lebt.
Fazit: Mit der großen Freiheit bei Erbverträgen im balearischen Zivilrecht und den günstigen Steuervorschriften, die seit Juli 2025 auch für die Schenkungssteuer gelten, haben sich die Balearen zu einem Steuerparadies für Erbschaften und Schenkungen zugunsten direkter und enger Verwandter entwickelt.
Für Residenten und Nichtresidenten besteht eine enorme Chance zur Nachlassplanung oder Schenkung ohne nennenswerte Steuerbelastung. Eine individuelle Beratung ist jedoch in jedem Fall entscheidend, da neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer andere Abgaben wie die plusvalia, die Gewinnsteuer, die Vermögenssteuer oder die Besteuerung im Herkunftsland eine wichtige Rolle spielen können. Eine Steuerfreiheit ist nicht automatisch gegeben, doch mit der richtigen Gestaltung kann man viel Geld sparen.

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