
Hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz:
• Es kann grundsätzlich nur ein Einfamilienhaus pro Parzelle touristisch vermietet werden, auf keinen Fall jedoch Wohnungen oder Wohnblöcke.
• Es darf nur ein Mietvertrag von einer Maximallaufzeit von 2 Monaten abgeschlossen werden, ansonsten handelt es sich nicht mehr um touristische Vermietung.

Die Einkünfte aus der Vemietung müssen selbstverständlich versteuert werden und es muss Mehrwertsteuer abgeführt werden. Auf die reine Vermietung fallen 21% Mehrwertsteuer an. Werden über die reine Vermietung hinausgehende Dienstleistungen angeboten, kann ein anderer Mehrwertsteuersatz anwendbar sein.

Wer also die Ferienvermietung seiner Immobilie auf Ibiza für den Sommer 2013 plant, dem sei geraten, die Beantragung der Genehmigung möglichst zeitnah in die Wege zu leiten. •
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