

Die Regulierung des Katasteramtes erstreckt sich nicht auf das spanische Grundbuchamt („Registro de la Propiedad“). Es ist aber empfehlenswert auch die bis dahin nicht im Grundbuchamt vermerkten Quadratmeter eintragen zu lassen. Eine solche Berichtigung des Grundbuchamtes erfolgt über eine notarielle Neubauerklärung, der sog. „Declaración de obra nueva“. Es geht hier darum, die auf dem Grundstück errichteten Gebäude oder die erfolgten An- oder Umbauten unter genauer Beschreibung und Angabe ihres Wertes im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung wird auf Grundlage einer vor dem Notar abzugebenden und von ihm in öffentlicher Urkunde protokollierten Neubauerklärung durchgeführt. Der Neubau unterliegt der Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % des beurkundeten Wertes.

Die Regulierung des Katasters bietet zusammenfassend vielen Immobilieneigentümer auf Ibiza eine ausgezeichnete Gelegenheit, Ihre Immobilie sowohl im Kataster also auch im Grundbuch auf den aktuellen Stand zu bringen. •
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