Ganz aktuell hat die balearische Regierung am 13. September 2013 eine Gesetzesvorlage für ein neues Bodengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, illegale Bauten im Argarland (suelo rustico), die Bestandsschutz genießen, zu legalisieren. Sollte der Gesetzentwurf wie geplant Anfang 2014 im Balearenparlament in dieser Form verabschiedet werden, dann haben Eigentümer von Immobilien und Bauten mit landwirtschaftlichem Nutzen eine Frist von drei Jahren, um deren baurechtliche Situation zu legalisieren. Voraussetzung für die Legalisierung ist neben dem Nachweis des Bestandsschutzes durch den Eigentümer ein Antrag auf Zahlung der Gebühren und Genehmigung der Gemeinde. Wird der Bau im ersten Jahr legalisiert, fällt eine Strafsteuer in Höhe von 15 % des Immobilienwertes an, im zweiten Jahr beträgt das Bußgeld 20 %, im dritten Jahr 30 %.
Was bedeutet konkret der Bestandsschutz, die Baugenehmigung und die Legalisierung der Bebauung auf den Balearen?
Grundsätzlich gilt, dass für jede Bautätigkeit eine entsprechende Baugenehmigung eingeholt werden muss und diese von der Gemeinde als zuständige Baubehörde abgenommen werden muss. Die Eintragung im Grundbuchamt ist ein Indiz für die Legalität, aber es ist in der Praxis durchaus möglich, dass eine im Grundbuchamt eingetragene Bebauung illegal ist.
Es handelt sich hierbei aber nicht wie fälschlicherweise oft angenommen um die nachträgliche Legalisierung von Immobilien. Der Anbau ist und bleibt baurechtlich illegal. Er genießt lediglich Bestandsschutz und dieser schützt den Eigentümer damit vor einer Abrissverfügung oder anderen Maßnahmen durch die Gemeinde.
Sollte der Eigentümer später weitere Baumaßnahmen durchführen wollen und einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen, so hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.?Von einer nachträglichen Legalisierung kann in diesem Rahmen nur gesprochen werden, wenn der Eigentümer für ungenehmigte Baumaßnahmen nachträglich eine Baugenehmigung einholt und die Bebauung von der Gemeinde abnehmen lässt. Ob die Bebauung nachträglich genehmigungsfähig ist, hängt von den geltenden Baunormen zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags ab. Im Extremfall genießt eine Immobilie Bestandsschutz, kann aber wegen der bestehenden Baurechtsnormen niemals legalisiert werden.
Genau in diesen “rechtsfreien” Raum tritt nunmehr der eingangs beschriebene Gesetzesentwurf der balearischen Regierung. Hier soll Eigentümern die Möglichkeit gegeben werden, Bebauungen nachträglich unter einem
Kostenaufwand legalisieren zu lassen. Vor diesem Hintergrund sollte der Erwerber einer Immobilie auf den Balearen den nachfolgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit schenken:
- Sind noch nicht mehr als acht Jahre seit Abschluss der Bauarbeiten vergangen, sollte er sich das Vorlegen einer Baugenehmigung nachweisen lassen. Die zuständige Gemeindeverwaltung kann die entsprechende Bestätigung ausstellen.
- Durch eine Grundbuchauskunft kann überprüft werden, ob die “Neubauerklärung” abgegeben wurde und im Grundbuch eingetragen ist (Neubauerklärung – “Declaración de obra nueva”).
- Bereits im privatschriftlichen Kaufvertrag ist die Existenz eines Gebäudes unter Bezeichnung seiner wesentlichen Merkmale aufzunehmen.
- Liegt die Immobilie in einer Urbanisation, sollte sich der Erwerber über deren Satzung und interne Regeln informieren und sich belegen lassen, dass der Verkäufer den auf das Grundstück entfallenden Anteil für die gemeinschaftlichen Kosten und Abgaben bezahlt hat.
- Liegt der Bau des Hauses weniger als zehn Jahre zurück, sollte sich der Erwerber vom Verkäufer die Anschriften des Bauherrn, Bauunternehmers, Architekten und aller sonst am Bau Beteiligten geben lassen. So ist er bei schwerwiegenden Baumängeln in der Lage, die zehn Jahre lang bestehende Haftung gegen diesen Personenkreis geltend zu machen („seguro decenal“).
- Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte der Interessent vor Ort überprüfen, ob dessen Beschreibung, so wie sie in der öffentlichen Verkaufsurkunde des Verkäufers und im Grundbuch enthalten ist, mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Gegebenenfalls sollte er die Grundfläche nachmessen und auch die Nachbarn befragen. Bei unklaren Grenzverhältnissen kann ein Topograph mit der Vermessung beauftragt werden.
Suchen Sie eine Immobilie auf Ibiza oder Formentera?
Lassen Sie unseren KI-Assistenten Ihnen helfen, Ihre perfekte Immobilie auf Ibiza zu finden
Empfohlene Artikel
Recht & Immobilien
Versteckte Mängel beim Immobilienkauf auf Ibiza
Dezember 2025 – Februar 2026
·1966 Aufrufe
Recht & Immobilien
Ibiza wird zum Steuerparadies bei Schenkungen und Erbscha...
Oktober - Dezember 2025
·1623 Aufrufe
Recht & Immobilien
Das Vorkaufsrecht in der Immobilienpraxis auf Ibiza
August - Oktober 2025
·1346 Aufrufe
Recht & Immobilien
Die spanische Zivilprozessordnung im Wandel der Zeit
Juni - August 2025
·1400 Aufrufe
Recht & Immobilien
Neue Vorschriften für die Ferienvermietung auf Ibiza
April – Juni 2025
·4030 Aufrufe
Recht & Immobilien
Muss mein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Spanien a...
Februar – April 2025
·2502 Aufrufe